Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für snapmate Cloud
Stand: 12.09.2026
§ 1 Anbieter und Geltungsbereich
(1) Anbieter von snapmate Cloud ist Sebastian Kallmeier, Einzelunternehmer, handelnd unter der Geschäftsbezeichnung getMate, Meisenweg 5, 92711 Parkstein (nachfolgend „snapmate", „wir"). Kontakt: [email protected].
(2) Diese AGB gelten für die Buchung und Nutzung der privaten Event-Galerie snapmate Cloud durch den Besteller (nachfolgend „Veranstalter", z. B. das Brautpaar) sowie, soweit es die Nutzung der Galerie betrifft, für die Gäste des Events. Wird die Galerie als Zusatzleistung zu einer Fotobox-Buchung gebucht, gelten ergänzend die AGB und der Buchungsvertrag der snapmate Fotobox; bei Widersprüchen gehen für die Galerie diese AGB vor.
(3) Abweichende Bedingungen des Veranstalters gelten nicht, es sei denn, wir stimmen ihnen ausdrücklich zu.
§ 2 Leistungsbeschreibung
(1) snapmate Cloud ist eine private Online-Galerie für ein einzelnes Event: Gäste laden über einen Einladungslink oder QR-Code (Event-Token) Fotos und Videos hoch, ohne ein Konto anzulegen. Der Veranstalter verwaltet die Galerie in einem Zugangsbereich (Anmeldung per E-Mail-Link): Er gibt Uploads frei, blendet sie aus oder löscht sie, lädt die Medien herunter und kann eigene Aufnahmen mit den Gästen teilen.
(2) Die Galerie ist nicht öffentlich: Sie ist nur über den Einladungslink erreichbar, für Suchmaschinen gesperrt, und Gäste sehen ausschließlich vom Veranstalter freigegebene Inhalte.
(3) Die Speicherung ist zeitlich begrenzt: Die Laufzeit je Event beträgt 12 Monate und beginnt mit dem Hochladen des zehnten Fotos. Erreicht ein Event keine zehn Fotos, endet die Laufzeit 12 Monate nach dem Event-Datum, ohne angegebenes Event-Datum 12 Monate nach Bereitstellung der Galerie. Nach Ablauf werden das Event und alle zugehörigen Daten automatisch und unwiderruflich gelöscht (§ 8). snapmate Cloud ist ein Dienst zum Sammeln und Teilen von Event-Aufnahmen für diesen Zeitraum, kein Archiv- und kein Datensicherungsdienst. Die dauerhafte Aufbewahrung der Aufnahmen ist nicht Vertragsgegenstand; sie ist Sache des Veranstalters (§ 8 Abs. 2).
(4) Wir speichern die hochgeladenen Medien während der Laufzeit nach dem Stand der Technik (verschlüsselte Übertragung und Speicherung bei einem Rechenzentrums-Dienstleister in der EU, Zugriffsschutz, privater Speicherbereich). Eine absolute Sicherheit gegen Datenverlust kann kein Anbieter garantieren; zur Haftung siehe § 9.
(5) Technische Rahmenwerte: Zulässig sind gängige Foto-Formate (JPG, PNG, HEIC, WebP) und Video-Formate (MP4, MOV) mit einer Dateigröße von bis zu 200 MB je Datei. Je Event gilt ein Fair-Use-Kontingent, das für ein privates Event mit üblichem Foto- und Videoaufkommen bemessen ist; abweichende Werte weisen wir bei der Buchung aus.
(6) Der Einladungslink ist der Schlüssel zur Galerie. Der Veranstalter entscheidet, wem er ihn gibt, und hält ihn aus öffentlichen Kanälen (soziale Netzwerke, öffentliche Websites) fern.
§ 3 Vertragsschluss, Preise, Zahlung, Zahlungsverzug
(1) Die Darstellung von snapmate Cloud auf unseren Websites ist kein bindendes Angebot. Der Vertrag kommt je nach Buchungsweg nach Absatz 2 (Online-Direktbuchung) oder nach Absatz 3 (Buchung auf Anfrage) zustande.
(2) Online-Direktbuchung mit Sofortzahlung („Snap Share"). Bucht der Veranstalter die snapmate Cloud direkt über die Buchungsseite auf cloud.snapmate.de, gibt er seine Bestellung ab, indem er nach Eingabe seiner Daten den Bezahlvorgang auslöst (PayPal oder Kartenzahlung über SumUp, einschließlich Apple Pay und Google Pay). Unmittelbar vor dem Bezahlschritt zeigen wir Leistung und Endbetrag in einer Aufstellung und weisen darauf hin, dass die Zahlung eine zahlungspflichtige Bestellung ist (§ 312j Abs. 2 und 3 BGB). Der Vertrag kommt mit dem erfolgreichen Abschluss der Zahlung zustande; einer gesonderten Annahmeerklärung durch uns bedarf es nicht. Die Buchungsbestätigung mit Rechnung und dem Zugang zur Galerie senden wir unmittelbar danach per E-Mail; sie bestätigt den bereits geschlossenen Vertrag und die bei der Buchung erklärte Sofortstart-Zustimmung (§ 312f BGB). Die Galerie wird sofort nach der Zahlung bereitgestellt. Voraussetzung für diese sofortige Bereitstellung ist die bei der Buchung ausdrücklich erklärte Zustimmung des Veranstalters, dass wir vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Ausführung beginnen, verbunden mit seiner Bestätigung, dass sein Widerrufsrecht mit vollständiger Vertragserfüllung erlischt (§ 356 Abs. 4 BGB). Widerruft der Veranstalter, bevor wir den Vertrag vollständig erfüllt haben, schuldet er anteiligen Wertersatz für die bis zum Widerruf bereits erbrachte Leistung (§ 357 Abs. 8 BGB). Einzelheiten stehen in § 10.
(3) Buchung auf Anfrage (Angebot und Auftragsbestätigung). Daneben kann der Veranstalter die Galerie über snapmate.de, per E-Mail oder zusammen mit einer Fotobox-Buchung anfragen; er erhält von uns ein Angebot. Der Vertrag kommt in diesem Fall zustande, wenn wir die Buchung des Veranstalters in Textform bestätigen (Auftragsbestätigung per E-Mail).
(4) Es gelten die bei der Buchung ausgewiesenen Preise, derzeit: snapmate Cloud als Zusatz zu einer Fotobox-Buchung 39 €; snapmate Cloud einzeln, ohne Fotobox, einschließlich QR-Aufsteller-Designer und Druck-PDF 59 €; Verlängerung der Laufzeit um 12 Monate 24,99 €. Im Fotobox-Paket „Snap Max" ist die snapmate Cloud bereits enthalten. Alle Preise verstehen sich einmalig. Als Kleinunternehmer im Sinne von § 19 UStG berechnen wir keine Umsatzsteuer.
(5) Zahlung. Bei der Online-Direktbuchung (Absatz 2) wird der Preis sofort mit der Bestellung über den gewählten Zahlungsdienst gezahlt; die anschließend per E-Mail gesendete Rechnung dient als Beleg über die bereits geleistete Zahlung. Bei der Buchung auf Anfrage (Absatz 3) erfolgt die Zahlung per Rechnung, die wir per E-Mail senden; der Rechnungsbetrag ist ohne Abzug fällig binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum, bei kurzfristiger Buchung spätestens vor dem Event-Datum.
(6) Zahlungsverzug. Gerät der Veranstalter mit der Zahlung in Verzug, dürfen wir nach Mahnung mit angemessener Nachfrist den Zugang zur Galerie sperren (Uploads und Downloads aussetzen), bis die Zahlung eingegangen ist. Bleibt die Zahlung auch nach einer weiteren Fristsetzung mit Löschandrohung aus, dürfen wir vom Vertrag zurücktreten bzw. ihn aus wichtigem Grund kündigen und das Event einschließlich aller Inhalte löschen. Die automatische Löschung nach § 8 läuft während einer Sperrung unverändert weiter; die Laufzeit verlängert sich durch eine Sperrung nicht. Gesetzliche Rechte wegen Zahlungsverzugs (z. B. Verzugszinsen) bleiben unberührt.
(7) Stornierung im Bündel mit der Fotobox. Ist die snapmate Cloud zusammen mit einer Fotobox gebucht (als Zusatzleistung oder als Bestandteil des Pakets „Snap Max"), gilt für eine Stornierung durch den Veranstalter:
- Stornierung der gesamten Buchung: Storniert der Veranstalter die gesamte Buchung (Fotobox einschließlich snapmate Cloud), wird der auf die snapmate Cloud entfallende Preisanteil vollständig erstattet; auf den Cloud-Anteil fällt keine Stornopauschale an. Für den Fotobox-Anteil gelten die Stornobedingungen (Stornostaffel) der AGB und des Buchungsvertrags der snapmate Fotobox.
- Stornierung nur der Fotobox: Storniert der Veranstalter nur die Fotobox und behält die snapmate Cloud, entfällt der an das Bündel gebundene Vorzugspreis von 39 €. Die snapmate Cloud wird zum Einzelpreis von 59 € fortgeführt; der Differenzbetrag wird nachberechnet.
- Stornierung des Pakets „Snap Max": Mit der Stornierung des Pakets „Snap Max" ist auch die darin enthaltene snapmate Cloud storniert. Wechselt der Veranstalter von „Snap Max" auf ein kleineres Fotobox-Paket, entfällt die enthaltene snapmate Cloud; sie kann als Zusatzleistung zum Preis von 39 € hinzugebucht werden.
Ein gesetzliches Widerrufsrecht des Veranstalters als Verbraucher (§ 10) bleibt von dieser Regelung unberührt.
§ 4 Verantwortlichkeit für Inhalte, Pflichten des Veranstalters
(1) Die Inhalte der Galerie stammen vom Veranstalter und seinen Gästen. Für diese Inhalte ist der Veranstalter verantwortlich; wir machen sie uns nicht zu eigen und prüfen sie nicht von uns aus. Wir stellen die Technik bereit, der Veranstalter führt die Gästeliste, verteilt den Link und moderiert die Galerie.
(2) Der Veranstalter stellt sicher, dass die Nutzung der Galerie im Rahmen seines Events rechtmäßig ist. Insbesondere:
- Er informiert seine Gäste, dass hochgeladene Fotos und Videos für die anderen Gäste des Events sichtbar sein können. Ein beim Hochladen freiwillig angegebener Vorname wird bei den eigenen Uploads im Event-Kreis sichtbar angezeigt, etwa in der Galerie und in der Diashow.
- Er lädt nur Inhalte hoch, an denen er die erforderlichen Rechte hat, und achtet darauf, dass abgebildete Personen mit dem Teilen im Event-Kreis einverstanden sind (Recht am eigenen Bild, §§ 22, 23 KUG); bei Kindern die Sorgeberechtigten.
- Er prüft Meldungen aus der Galerie („Bild melden") zügig und blendet beanstandete Inhalte aus oder löscht sie, wenn die Beanstandung berechtigt ist.
(3) Unzulässig sind Inhalte, die Rechte Dritter verletzen (Urheberrecht, Persönlichkeitsrecht) oder rechtswidrig sind, insbesondere beleidigende, gewaltverherrlichende, pornografische oder jugendgefährdende Inhalte. Ebenso unzulässig ist die Nutzung der Galerie für andere Zwecke als das gebuchte private Event (z. B. Werbung, Massen-Uploads ohne Event-Bezug) sowie jeder Versuch, Schutzmechanismen der Galerie zu umgehen.
(4) Der Veranstalter verwendet die heruntergeladenen Gäste-Aufnahmen nur im privaten Rahmen seines Events. Für eine weitergehende Nutzung (z. B. Veröffentlichung) holt er selbst die nötigen Einwilligungen der Abgebildeten ein.
(5) Die Rechte an hochgeladenen Fotos und Videos bleiben beim jeweiligen Urheber. Mit dem Hochladen räumt uns der Nutzer lediglich die einfachen, auf die Laufzeit des Events beschränkten Nutzungsrechte ein, die für den Betrieb der Galerie technisch erforderlich sind (Speicherung, Anzeige im Event-Kreis, Bereitstellung zum Download). Weitergehende Rechte erwerben wir nicht; eine eigene Nutzung der Inhalte durch uns findet nicht statt.
§ 5 Freistellung
Verletzt der Veranstalter seine Pflichten aus § 4 schuldhaft und nehmen Dritte uns deshalb in Anspruch (z. B. wegen eines Fotos, das ohne Einverständnis der abgebildeten Person geteilt wurde), stellt der Veranstalter uns von diesen Ansprüchen frei, einschließlich der angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung. Dies gilt nicht, soweit der Veranstalter die Rechtsverletzung nicht zu vertreten hat. Wir informieren den Veranstalter unverzüglich über eine solche Inanspruchnahme und geben ihm Gelegenheit zur Stellungnahme.
§ 6 Entfernen von Inhalten, Sperrung, Meldeverfahren
(1) Wir dürfen einzelne Inhalte ausblenden oder löschen und im Wiederholungs- oder Ernstfall den Zugang zur Galerie sperren, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass Inhalte gegen § 4 verstoßen, oder wenn wir dazu rechtlich verpflichtet sind (Entfernung rechtswidriger Inhalte ab Kenntnis, Art. 6 und 16 der Verordnung (EU) 2022/2065, Digital Services Act). Der Veranstalter wird über Maßnahmen informiert, soweit rechtlich zulässig; er kann uns gegenüber Stellung nehmen, und wir prüfen die Maßnahme dann erneut.
(2) Meldungen nehmen wir über die im Impressum genannte Kontaktstelle ([email protected]) entgegen; Gäste können Inhalte zusätzlich direkt in der Galerie melden. Eine Meldung soll das betroffene Bild oder Video und den Grund der Beanstandung benennen. Wir bestätigen den Eingang und teilen dem Meldenden das Ergebnis mit.
§ 7 Verfügbarkeit, Wartung, Änderungen
(1) Wir betreiben die Galerie mit Sorgfalt, schulden aber keine bestimmte Verfügbarkeit und keine unterbrechungsfreie Nutzung. Wartungsarbeiten, Störungen bei Dienstleistern oder höhere Gewalt können zu vorübergehenden Ausfällen führen. Geplante Wartungen legen wir nach Möglichkeit nicht auf angekündigte Event-Termine.
(2) Wir dürfen die Galerie technisch weiterentwickeln und Funktionen anpassen, soweit dies den Kern der gebuchten Leistung (privates Sammeln, Moderieren, Ansehen und Herunterladen von Event-Aufnahmen während der Laufzeit) nicht beeinträchtigt.
§ 8 Laufzeit, automatische Löschung, eigene Sicherung
(1) Mit Ablauf der Laufzeit nach § 2 Abs. 3 (12 Monate ab dem zehnten Foto, sonst nach der Rückfallregel) werden das Event und sämtliche zugehörigen Daten (Fotos, Videos, Namen, Meldungen) automatisch und unwiderruflich gelöscht. Eine Wiederherstellung ist danach nicht möglich, auch durch uns nicht. Der Veranstalter bestätigt bei der Buchung ausdrücklich, dass er diese zeitlich begrenzte Speicherung kennt und akzeptiert; die Löschung ist Teil der vereinbarten Leistung (Datenschutz durch Speicherbegrenzung), kein Mangel.
(2) Der Veranstalter lädt die Medien, die er behalten möchte, vor Ablauf der Laufzeit selbst herunter und sichert sie auf eigenen Geräten oder Speichern. Das Herunterladen ist während der gesamten Laufzeit jederzeit möglich.
(3) Als kostenlosen Service erinnern wir den Veranstalter etwa sieben Tage vor Ablauf per E-Mail an das Laufzeitende. Diese Erinnerung ist eine freiwillige Zusatzleistung; ein Anspruch auf sie besteht nicht, und die Löschung nach Absatz 1 erfolgt auch dann, wenn eine Erinnerung unterbleibt oder den Veranstalter nicht erreicht (z. B. Spam-Ordner, geändertes Postfach). Maßgeblich bleibt allein der bei der Buchung mitgeteilte Ablauftermin. Die Erinnerung kann einen Link enthalten, über den der Veranstalter die Laufzeit kostenpflichtig verlängern kann (Absatz 4).
(4) Vor Ablauf der Laufzeit kann der Veranstalter die Laufzeit gegen ein Entgelt von 24,99 € um weitere 12 Monate verlängern, auch mehrfach. Die Verlängerung beginnt mit Zahlungseingang und verlängert das jeweils aktuelle Ablaufdatum. §§ 2, 8 gelten für die verlängerte Laufzeit unverändert. Nach Ablauf ist keine Verlängerung mehr möglich (die Daten sind dann gelöscht).
(5) Das Recht beider Seiten zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
§ 9 Haftung
(1) Wir haften unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei Übernahme einer Garantie.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Veranstalter regelmäßig vertrauen darf), begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Im Übrigen ist die Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(3) Datenverlust. Kommt es trotz der in § 2 Abs. 4 beschriebenen Maßnahmen zu einem Verlust von Medien, ist unsere Haftung nach Maßgabe der Absätze 1 und 2 auf den Aufwand begrenzt, der zur Wiederherstellung aus den beim Veranstalter oder bei den Gästen noch vorhandenen Aufnahmen erforderlich ist (die Originaldateien verbleiben beim Upload auf den Geräten der Gäste).
(4) Wir haften nicht für den Verlust von Medien, die der Veranstalter nicht vor der Löschung nach § 8 (Laufzeitende) oder § 3 Abs. 6 (Löschung nach Zahlungsverzug mit Fristsetzung) heruntergeladen hat: Diese Löschungen sind vertragsgemäß. Für Inhalte, die Veranstalter oder Gäste hochladen, haften wir nach den allgemeinen Regeln für fremde Inhalte (§§ 7 ff. DDG, Art. 6 DSA).
(5) Die Absätze 2 bis 4 gelten auch für die persönliche Haftung unserer Erfüllungsgehilfen. Ein etwaiges Mitverschulden bleibt zu berücksichtigen (§ 254 BGB).
§ 10 Widerrufsrecht für Verbraucher
Ist der Veranstalter Verbraucher (§ 13 BGB), steht ihm bei Fernabsatzverträgen (§ 312g BGB) das folgende Widerrufsrecht zu:
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht. Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Sebastian Kallmeier, getMate, Meisenweg 5, 92711 Parkstein, E-Mail: [email protected]) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs. Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Vorzeitiger Beginn und Erlöschen des Widerrufsrechts
Soll die Galerie vor Ablauf der Widerrufsfrist freigeschaltet werden (z. B. weil das Event kurz bevorsteht), verlangen wir bei der Buchung die ausdrückliche Zustimmung des Veranstalters, dass wir vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Ausführung beginnen, verbunden mit seiner Bestätigung, dass er weiß, dass sein Widerrufsrecht mit vollständiger Vertragserfüllung durch uns erlischt (§ 356 Abs. 4 BGB). Bei der Online-Direktbuchung (§ 3 Abs. 2) erklärt der Veranstalter dies über eine eigene, nicht vorangekreuzte Checkbox vor dem Bezahlschritt. Diese Zustimmung und Bestätigung bestätigen wir zusätzlich in der Buchungs- bzw. Auftragsbestätigung (E-Mail, § 312f BGB). Bis zur vollständigen Erbringung bleibt bei einem Widerruf der anteilige Wertersatz nach der obigen Belehrung geschuldet.
Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
An Sebastian Kallmeier, getMate, Meisenweg 5, 92711 Parkstein, E-Mail: [email protected]:
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung: snapmate Cloud Event-Galerie , Bestellt am (*):, Name des/der Verbraucher(s):, Anschrift des/der Verbraucher(s):, Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier):, Datum:
(*) Unzutreffendes streichen.
§ 11 Datenschutz
Wie wir mit personenbezogenen Daten umgehen, insbesondere mit den Fotos und Videos der Gäste, der Speicherung in der EU-Region Frankfurt und der automatischen Löschung nach dem Ende der Laufzeit (§ 2 Abs. 3), steht in der Datenschutzerklärung auf cloud.snapmate.de.
§ 12 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit ihnen dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts entzogen wird.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam; an die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Regelungen.
(3) Wir sind nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (§ 36 VSBG).
snapmateCloud